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Gebühren

Seit dem 01.01.2001 ist beim Zweckverband Abfallwirtschaft Werra-Meißner-Kreis ein Identsystem bei der Abfalleinsammlung und Gebührenabrechnung im Einsatz.

 

Seit dem 01. Januar 2016 gilt:

Die Leerung der Restmüll- und Altpapiertonnen ist 4-wöchentlich möglich, Biotonnenleerungen finden 2-wöchentlich statt. Die genauen Termine Ihrer Stadt/ Gemeinde finden Sie im Menü unter Termine         .

Alle Restabfall-, Bioabfall- und Altpapiergefäße sind dazu mit einem elektronischen Chip, einem sog. "Transponder" versehen. Damit ist jedem Abfallgefäß eine unverwechselbare elektronische Kennzeichnung zugeteilt, die mit den Daten des angeschlossenen Grundstücks und dem Gebührenpflichtigen verknüpft ist. Zusätzlich sind die Abfallgefäße noch mit einem Aufkleber versehen, der eine 7-stellige Nummer aufweist. Die Nummern der Abfallgefäße sind auch im Gebührenbescheid aufgeführt und können so kontrolliert werden.

Jeder Nutzer entscheidet selbst über die Gefäßgröße und wann ein Abfallgefäß zur Leerung bereit gestellt wird.Die Leerungen jedes Abfallgefäßes werden registriert. Bei Bedarf können Sie gern jederzeit Auskunft über die erfolgten Leerungen oder den Ausdruck eines Leerungsberichtes erhalten.

Die Gebühren bestehen aus einer Grundgebühr je Gefäß und Jahr und Leerungsgebühren, wobei folgende Anzahl an Mindestleerungen pro Jahr festgelegt ist:

120, 240 und 1.100 Liter Restmüllbehälter: 4 Mindestleerungen

120 und 240 Liter Biotonne: 12 Mindestleerungen

Mit der Grundgebühr sind folgende Leistungen abgedeckt:

  • Bereithaltung der Infrastruktur für die Abfalleinsammlung, den Transport und die Verwertung,
  • Einsammlung und Verwertung von Sperrmüll
  • Einsammlung und Verwertung von Altpapier
  • Einsammlung von Elektro- und Elektronikschrott
  • Verwaltung, EDV-Dienstleistungen etc.

Die Leerungsgebühren decken die speziellen Aufwendungen der Restmüll- und Bioabfallsammlung und der Verwertung oder Entsorgung.

Die Ziele unseres Systems:

  • bessere Abfalltrennung lohnt sich für unsere Bürger
  • leistungsgerechte Gebühren – wer weniger Rest- und Bioabfälle produziert, soll weniger zahlen
  • individuelle Inanspruchnahme von Abfuhren durch die Grundstückseigentümer
  • größtmögliche Selbstbestimmung und unmittelbarer Einfluss auf die Abfallgebühren

 

Befreiung vom Anschlußzwang für die Biotonne

Für den Fall, dass alle auf dem Grundstück anfallenden organischen Abfälle selbst kompostiert und auf einer eigenen geärtnerisch oder landwirtschaftlich genutzen Fläche verwertet werden können, ist eine Befreiung von der Biotonne auf Antrag möglich. Dazu muss je Bewohner des Grundstückes eine Fläche von mindestens 25 m2 vorhanden sein. Einen Antragsvordruck erhalten Sie hier.

Restmüllsäcke

Wenn von einem Grundstück nur einmalig, oder für kurze Zeit eine größere Menge Restmüll entsorgt werden muss, als in den bereitgestellten Restmüllbehälter hineinpasst, können diese Abfälle über Restmüllsäcke entsorgt werden. Die Säcke können an den üblichen Abfuhrtagen für Restmüll am Straßenrand zur Abholung bereitgestellt werden. Die Restmüllsäcke erhalten Sie bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung gegen eine entsprechende Gebühr.

Notizblocksymbol amtlichen Bakanntmachungen

Service-Hotlines:

Fragen zur aktuellen Ein-
sammlung z.B. nicht ge-
leerte Behälter etc.
und dem Dualen System

(Gelber Sack)

Telefonicon weitere Informationen

Sprechzeiten:

Mo. – Do. 8:30 – 12:00
  14:00 – 15:30
Fr. 8:30 – 12:00
oder nach Absprache
Telefon:  0 56 57 98 95-0
Fax:         0 56 57 98 95-30

info@zva-wmk.de

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