Bioabfall
Zur Einsammlung von Bioabfällen aus Privathaushalten stehen grüne 120 Liter und 240 Liter Biotonnen zur Verfügung. In die Biotonne gehören alle organischen Abfälle, soweit diese nicht selbst kompostiert werden können:
- Gartenabfälle (z.B. Laub, Rasen-, Hecken- und Strauchschnitt, Wurzeln, Unkraut)
- gekochte und rohe Speisereste, einschließlich Knochen und Gräten
- Obst und Gemüseabfälle (auch behandelte Zitrusschalen), Eierschalen
- Blumensträuße, Zimmer- und Topfpflanzen (ohne Topf)
- Horn, Haare, Federn
- Kaffee- und Teefilter, Papierservietten und -taschentücher, Küchen- und Schmutzpapier
Bioabfälle dürfen nicht in die Restmülltonne!
Die eingesammelten Bioabfälle werden in der Kompostierungsanlage in Lohfelden Vollmarshausen zunächst vergoren, um Biogas zu gewinnen und anschließend zu hochwertigem Kompost verarbeitet. In dieser Anlage können auch solche Bioabfälle problemlos verarbeitet werden, die auf dem eigenen Komposthaufen nicht verrotten (z.B. Knochen) oder nicht gewünscht sind (behandelte Zitrusschalen, Speisereste, kranke Pflanzenteile).
Befreiung vom Anschlußzwang für die Biotonne
Wenn Sie in der Lage sind, alle auf Ihrem Grundstück anfallenden kompostierbaren Abfälle selbst zu verwerten, können Sie sich vom Anschlußzwang für die Biotonne befreien lassen. Dazu bedarf es eines formellen Antrages. Den Antrag bekommen Sie bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung, dem Zweckverband Abfallwirtschaft oder per Download.
Antrag zur Befreiung vom Anschlußzwang für die Biotonne
Preisliste für angelieferte Bioabfälle in Meißner-Weidenhausen und Witzenhausen