Organisation
Die Organe des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Werra-Meißner-Kreis sind:
Verbandsversammlung
Die Verbandsversammlung besteht aus 26 Personen. Jede der 13 Mitgliedsstädte oder Mitgliedsgemeinden entsendet 1 Vertreter, 13 Mitglieder bestimmt der Kreistag des Werra-Meißner-Kreises. Die Verbandsversammlung ist das oberste Organ des Zweckverbandes Abfallwirtschaft. Sie beschließt u.a. über den Haushalt und alle Satzungen, insbesondere auch die Abfall- und Gebührensatzung.
Liste der Mitglieder der Verbandsversammlung
Verbandsvorstand
Der Verbandsvorstand ist das Verwaltungsorgan des Zweckverbandes Abfallwirtschaft und vertritt den Verband nach außen. Dem Verbandsvorstand gehören kraft Amtes die 13 Bürgermeisterinnen / Bürgermeister der Städte und Gemeinden sowie der Erste Kreisbeigeordnete als ständiger Vertreter des Landrates des Werra-Meißner-Kreises an. Der Verbandsvorstand hat aus seiner Mitte den Verbandsvorsitzenden und zwei Stellvertreter gewählt. Zusammen mit 2 weiteren Vorstandsmitgliedern bilden diese den geschäftsführenden Vorstand, dem bestimmte Aufgaben zur Erledigung übertragen werden können.
Geschäftsführung / Verwaltung
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Zweckverband Abfallwirtschaft Werra-Meißner-Kreis stehen Ihnen gern bei Fragen rund um alle Belange der kommunale Abfallwirtschaft im Verbandsgebiet zur Verfügung.